Beschleunigtes Verfahren für 90 Tage

Beschleunigtes Verfahren für Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA

Ein beschleunigtes Verfahren können Sie durchführen, wenn Sie

  • in der EU/EFTA (ausserhalb der Schweiz) wohnen und arbeiten,
  • während max. 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten möchten und
  • keinen Schweizer Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.

Je nach beruflicher Tätigkeit müssen Sie eine Meldung Ihrer Dienstleistungserbringung bei der Meldestelle des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) online einreichen.

Ausführliche Informationen über das Verfahren finden Sie hier: www.sbfi.admin.ch/meldepflicht.