Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung
Digital verfügbare Informationen und Dienstleistungen vereinfachen für Menschen mit Behinderungen die Kommunikation mit öffentlichen Stellen. Das ermöglicht die gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle.
Die Bundesverwaltung ist bestrebt, Inhalte von Internetangeboten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Der eCH-0059 Accessibility Standard Version 3 fordert die Einhaltung der Kriterien aus den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Übergeordnete Bestimmungen
Bestimmungen zur Barrierefreiheit sind in folgenden Verordnungen formuliert:
- Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung gebietet die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet zu Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
- Die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) enthält Bestimmungen zu den Anforderungen an einer behindertengerechten Ausgestaltung von Dienstleistungen des Bundes.
- Artikel 9 der UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erläutert die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Website ist mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Wir sind bemüht, die Barrierefreiheit laufend zu verbessern.
Daten
- Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 5. Juli 2023 erstellt.
- Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 8. Februar 2024 überprüft.
Feedback
Ist Ihnen ein Problem bezüglich Barrierefreiheit aufgefallen? Sie können mit uns Kontakt aufnehmen.
Betreiber der Applikation
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
Kontaktmöglichkeit
E-Mail: poc[at]sbfi.admin.ch
Links zum Thema Barrierefreiheit
Gesetze/Vorgaben
eCH0059-Accessibility Standard Version 3
Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Bundesverfassung Artikel 8 Rechtsgleichheit
Rechte für Menschen mit Behinderungen in zugänglichen Formaten
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB
Geschäftsstelle E-Accessibility
Leitfaden und Faktenblätter für barrierefreie digitale Kommunikation